Debatte
20.02.2019

DEVI-Werkstattgespräch

„Pädagogisches Handeln im Spannungsfeld von Islamismusprävention und
Antidiskriminierung“

DEVI-Werkstattgespräch am 20.02.2019 in Berlin, Werkstatt der Kulturen
„Pädagogisches Handeln im Spannungsfeld von Islamismusprävention und
Antidiskriminierung“
Thesen und Fragen: Meine Argumente zur Sache
(Zur Sache, aber nicht zum Weg, den eine sensible pädagogische Prävention gehen muss. Grund-
rechtsklarheit in der Sache schließt Behutsamkeit in der methodisch-didaktischen Aufbereitung und
vor allem in der persönlichen Ansprache nicht aus.)

  1. Es gibt keine Gesellschaft ohne Vorurteile.

    In pädagogischen und Präventionsmilieus geistern nach meinem Eindruck teilweise Vorstellungen von einer Beseitigung aller Vorurteile herum, in denen m.E. selber ein gewaltiges (und wenig freiheitsfreundliches) Vorurteil steckt. Spätestens wenn die Pädagogik sich dem Erwachsenen zuwendet, verfällt sie leicht in ein Jakobinertum. Ich halte es lieber mit der Devise: Leben und leben lassen. Jeder von uns hat die Freiheit, bei seinen Vorurteilen zu bleiben, solange er aus ihnen nicht Hand- lungen macht, die mit den Grundwerten oder mit Rechten anderer kollidieren.

  2. Zivilgesellschaft besteht für mich unter anderem in dem heiteren Spiel, sich gegenseitig seine Vorurteile vorzuhalten, ohne den Anderen diktatorial aufzufordern, sich vom dem Bösen abzuwenden und sein Leben zu ändern. Ein besonders hohes Niveau ist erreicht, wenn wir gemeinsam über unsere jeweiligen Vorurteile miteinander lachen können. Es ist anrührend und komisch zugleich, mit einem Juden und einem Moslem auf einer Bierbank vor einer zur Moschee umgewidmeten ehemaligen Kirche zu sitzen und diesen beiden zuzuhören, wie sie sich Witze über ihre Religionsgemeinschaften erzählen. (Ist mir in Hamburg-Horn passiert.)
  3. In diesem Sinne ist es auch reizvoll, die Vorurteile der Vorurteilsbekämpfer_innen zu entlarven. Das geht im Umgang mit rechthaberischen, ideologisch homogenen Milieus besonders gut.
  4. Was für eine politische Haltung nimmst du ein, wenn du die Regeln deiner Religion sichtbar oder hörbar über die Regeln der gesellschaftlichen Allgemeinheit stellst? Wundert es dich wirklich, wenn du deshalb angefeindet wirst?
  5. Wo auf der Welt viel Religion ist, ist wenig Freiheit und wenig Frieden. Warum ist das so?
  6. Die Geschichte der europäischen Geistesfreiheit und der Demokratie ist eine Geschichte der Zurückdrängung des Einflusses der Kirchen. Lasst uns nicht dauernd über den Islam reden. Lasst uns mit den jungen Muslimen auf die christlichen Religionskriege im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts schauen und über den politischen Weg nachdenken, auf dem sich die Menschen von diesen Schrecken und ihrem Ursprung, der Intoleranz, emanzipiert haben.
  7. Schauen wir den Schwierigkeiten der Präventionspraxis nüchtern ins Auge:
    (a) Präventionsarbeit darf sich nicht als Lobbyismus zum Vorteil einer Religion missverstehen, weil sie sich damit unglaubwürdig und insofern wirkungslos macht.
    (b) Präventionsarbeit muss sich politisch sensibel mit der Frage auseinandersetzen, ob sie (eventuell ungewollt) einer Konfessionalisierungsstrategie dient.
    (c) Es kann nicht die Aufgabe einer staatlich finanzierten Nichtregierungsorganisation sein, Nichtmuslimen den Islam näherzubringen, weil sie damit die weltanschauliche Neutralität des Staates unterläuft.
    (d) Präventionsarbeit muss selbstkritisch überprüfen, ob sie die gängigen islamistischen Narrative wie jenes von der „Demütigung aller Muslime“ gewollt oder ungewollt verstärkt.
    (e) Mit Imamen haben wir in der Prävention kaum gute Erfahrungen gemacht. Sie kommen aus ihrer Befangenheit oft nicht heraus und fühlen sich zu leicht von ihren jungen radikalen Herausforderern angegriffen.
    Auch stellen sich folgende Fragen:
    (f) Jagen wir diejenigen, die wir beschützen wollen, nicht in eine einzige Identität – die religiöse – hinein, was ihnen jedoch das Leben in einer offenen Gesellschaft mit ihren vielen Identitäten und Teilidentitäten erschwert?
    (g) Wieso ist es ein Ziel, „Islamfeindlichkeit“ zu bekämpfen, wenn doch die Abneigung gegen Religion(en), also Atheismus und Agnostizismus, selbstverständlich unter dem Schutz des Art. 4 GG und des Art. 18 der MRK steht?
    (h) Tut es dem gesellschaftlichen Zusammenhalt gut, wenn wir uns in einer weltanschaulich immer pluraleren Postmoderne zu Anwälten einer speziellen Religion machen?
    (i) Ist es nicht naheliegend, dass sich angesichts des islamistischen Terrors das Bild des Islams in den Augen der Öffentlichkeit insgesamt verdüstert?
    (j) Kann jemand, der sich selbst als von religiöser Diskriminierung Betroffener betrachtet, überhaupt eine Funktion in der Prävention übernehmen, oder gilt hier nicht auch wie überall sonst der Befangenheitsvorbehalt?
    (k) Hängt die Glaubwürdigkeit eines Religionsvertreters, der von uns Unterstützung gegen Diskriminierung erwartet, nicht auch davon ab, ob er anderen Religionen die gleiche Unterstützung zu geben bereit ist?

Kurt Edler (05.03.2019)